Welcher Text MUSS mindestens auf einem Grabmal stehen
Vorab: Der oder die Nutzungsberechtigte eines jeweiligen Grabes ist nicht nur zuständig für das Grab, sondern auch verantwortlich für den Grabstein und das, was darauf geschrieben steht – die sog. Inschrift.
Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorschriften dazu, was eine Grabsteininschrift enthalten bzw. wie diese aussehen muss, allerdings gelten auf Friedhöfen Statuten, die auch dazu Regelungen beinhalten können. Dabei kann es durchaus sein, dass für ein bestimmtes Gräberfeld sehr viel engere Vorgaben gelten als für ein anderes – das sollte bereits bei der Wahl des Grabes berücksichtigt werden. Vielfach ist zu Inschriften vorgegeben, dass mindestens die Daten zum Verstorbenen so wiedergegeben werden, wie sie in der Sterbeurkunde aufgeführt sind. Das sind in der Regel der Vor- und Nachname, sowie das Geburts- und das Sterbedatum. Etwaige Ruf- oder Spitznamen, selbst wenn sie alltäglich waren und der Verstorbene fast ausschließlich unter diesem Namen bekannt war, könnten dann bestenfalls zusätzlich auf dem Grabstein stehen, aber nicht anstelle des rechtlich korrekten Namens.
Was KANN oder DARF auf dem Grabstein graviert werden
Was darüber hinaus die Inschrift enthalten darf, sollte man im Vorfeld bei der Friedhofsverwaltung erfragen – etwa der Geburtsname, ein Sinnspruch, Geburts- und Sterbeort, Titel, ein Trauermotiv oder das Portrait des Verstorbenen . . .
Da oftmals der Preis für den Grabstein mit der Anzahl der Zeichen und Buchstaben steigt (nicht so bei Grabmal.de), verzichten viele auf zusätzliche Inschrift und beschränken sich auf das vorgeschriebene Minimum.
Sofern der Grabstein für ein Gräberfeld ganz ohne Vorgaben gebraucht wird, kann die Inschrift z. B. auf die Darstellung eines Motivs, eines Gedichtes, Gebetes oder Portraits reduziert sein – wenn keine Vorschrift gilt, gibt es auch kein Minimum . . .