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Was er natürlich nicht wirklich tut - vielmehr ist damit gemeint, dass die Standsicherheit eines (stehenden) Grabmals nicht mehr gewährleistet ist und der Grabstein neu befestigt/fixiert/verankert werden muss, damit er nicht umstürzen und Besucher am Grab verletzen kann.
Friedhöfe sind Räume öffentlichen Rechts und insofern sind deren Betreiber verpflichtet, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen und im Zweifel haften sie. Zwar ist der Grabnutzer, also die Person, die für die Nutzung eines Grabes bezahlt (hat bzw. deren Rechtsnachfolger), für die Sicherheit auf ihrer Grabstätte verantwortlich, allerdings muss der Friedhofsbetreiber (i. d. R. Kirchengemeinde oder Kommune) im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht prüfen und sicherstellen, dass (auch) Gefahren, die von "vermieteten" Gräbern ausgehen können, möglichst gering bleiben. Vor diesem Hintergrund werden stehende Grabsteine mind. ein Mal jährlich, in der Regel nach der Frostperiode, auf ihre Standfestigkeit/-sicherheit geprüft. Das geschieht heute nicht mehr mittels sog. Rüttelprobe, bei der ein Friedhofsmitarbeiter oder Steinmetz an der Grabstele herumdrückt und -zerrt, sondern mit modenen Mess- bzw. Prüfgeräten wie z. B. unserem Kipp-Tester.
Hält ein stehender Grabstein dem Prüfdruck nicht die vorgeschriebene Zeit Stand, wird ein Warnhinweis angebracht und der Grabstättennutzer unter Terminsetzung aufgefordert, die Standsicherheit wieder herstellen und belegen zu lassen.
Bitte versuchen Sie gar nicht erst, die "wackelnde" Grabstele zu richten bzw. neu zu fixieren. Meistens sind die so schwer, dass man sie ohnehin von Hand bzw. mit Handwerkzeugen nicht bewegen kann und überdies begeben Sie sich dabei womöglich in Gefahr, vom eigenen Grabstein erschlagen oder aber schwer verletzt zu werden. Das ist keine Arbeit für Bastler oder Amateure!
Der Steinmetz als Fachmann weiß, was zu tun und wie die Arbeiten mit größtmöglicher Sicherheit/Sicherung auszuführen sind.