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Ob man einen Grabstein braucht oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab: Bei der Seebestattung ist es nicht möglich einen Grabstein zu errichten, weil es im eigentlichen Sinne kein konkretes Grab gibt; Ähnliches gilt für anonyme Beisetzungen oder Naturbestattungen, wo max. eine kleine Plakette auf den Verstorbenen verweist.
Darüber hinaus gibt es auf vielen Friedhöfen Grabarten, die kein eigenes Grabmal vorsehen/ermöglichen – z. B. sog. Urnen-Gemeinschaftsanlagen oder Columbarien (Urnenwände).
Wo es keinen “öffentlichen” Grabstein für einen geliebten Menschen gibt, bieten Häusliche Andenken ein würdevolles Denkmal für Verstorbene und den Hinterbliebenen einen festen Platz für Trauer, Trost und Hoffnung: Unsere Miniatur-Grabmale (Memofakte) sind in Material, Form, Aussehen und Bearbeitung normalen Grabsteinen nachempfunden und geben daheim das, was man sonst am Grab findet.
Bei anderen Grabarten wie z. B. sog. Rasengräbern sind die Vorgaben zum Grabmal oftmals nicht nur bezüglich Format, Dicke und Steinart vorgeschrieben, sondern auch an Fristen gebunden. Bei einigen Friedhöfen erwirbt man den Grabstein gleich zusammen mit der Grabstätte und bisweilen sind sogar die Bestimmungen zur Inschrift äußerst eng gehalten . . .
Neben den vorgenannten Fällen gibt es auf vielen größeren Friedhöfen außerdem Gräberfelder mit besonderen Regelungen – bisweilen auch zum Grabmal und daran ist man dann als Grabstättennutzer gebunden.
Bei den meisten übrigen Grabarten sind die Bestimmungen nicht so eng, obwohl es durchaus flankierende Rahmenbedingungen (z. B. Fristvorgaben) seitens der Friedhofsverwaltung geben kann.